Zitat von
lippsen
Ich grab das Thema noch mal aus, habe ebenfalls solche Gurte günstig gebraucht gekauft, in der beiliegenden ABE/ABG ist aber der ST nicht aufgelistet. Über Schroth direkt habe ich dann versucht durch die Unbedenklichkeitserklärung etwas zu bekommen. Die Antwort von Schroth war dann aber nur:
Hallo,
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber (Kraftfahrzeugbundesamt) das Austellen von Unbedenklichkeitserklärungen neu geregelt hat. Wir als Hersteller der Gurte dürfen seit dem 01.03.2015 keine UE mehr ausstellen wenn kein Einbau-Gutachten und kein positiver Rückenlehnendruckversuch beim KBA vorliegt. Da dieser Vorgang mit sehr hohen Kosten verbunden ist, und die Nachfrage für Ihren Fahrzeugtyp sehr gering ist, sehen wir zur Zeit leider keine Möglichkeit für Ihr Fahrzeug eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen.
Es bleibt Ihnen evtl. die Möglichkeit den Gurt per Einzelabnahme durch den TÜV oder DEKRA eintragen zu lassen.
Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, vor dem Kauf der Gurte Kontakt mit dem zuständigen Prüf-Ingenieur aufzunehmen und alles weitere mit Ihm abzuklären
Ist natürlich alles andere als toll, da ich ja jetzt schon die Gurte habe und eine Einzelabnahme kostet bestimmt einiges. Hat denn hier zufällig jemand noch so eine Bescheinigung als dies noch über Schroth noch zu beantragen ging.
Wäre sehr dankbar wenn jemand mir da weiterhelfen könnte
Grüße
Sascha
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