Zitat von
Ford_Focus_ST
Das sieht das Gericht dann doch noch anders, wenn auch erst in 2ter Instanz.
Kenne einen Fall, wo privat ein Wagen verkauft wurde, Unfallschaden wurde auch angegeben. Nur stellte sich heraus, dass ein schwerwiegender Mangel bewusst verschwiegen wurde. es ging zunächst ans Amtsgericht, wo keine speziellen Richter sich solcher Dinge annehmen. Ein Vergleich wurde vorgeschlagen. Der Geschädigte lehnte dankend ab. Es ging dann zum Oberlandesgericht, wo die jeweiligen Sachverhalte und Richter auf z.B. Verkehrsdelikte oder anderes "spezialisiert" sind.
Folge; der Verkäufer musste mit einem gewissen Abschlag den Wagen zurück nehmen. Ansonsten hätte er wegen Betrug und arglistiger Täuschung so richtig Stress bekommen. Wagen wurde zurück gegeben und fertig.
Das ganze kam auch erst nach paar Monaten raus. Mit den Verhandlungen zog es sich dann aber schon auf 1 1/2 Jahre hin.
Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Wenn nicht, könnte es für dich kostspielig werden. Da ist mal schnell der Wert des Wagens übertroffen.
Ciao Chris